Völlig überzogen reagierten Polizei und Justiz auf Protestaktionen am jüngsten Aktionstag am Sonntag, den 5. April von Seebrücke in Hamburg, Frankfurt/ Main, Berlin und anderswo. Unter dem Motto #LeaveNoOneBehind hatten tausende Menschen vielerorts in ganz Deutschland Schuhe, Fußabdrücke und Plakate hinterlassen, um ein Zeichen zu setzen gegen die Festung Europa und die Evakuierung der Geflüchtetenlager an den europäischen Außengrenzen.
Wir teilen das Fazit von Christoph Kleine von der Seebrücke Hamburg zum Aktionstag: „Auch wenn kein organisierter Protest möglich war, sondern alles individuell ablief: Wir sind sehr zufrieden mit der Beteiligung von hunderten Menschen in Hamburg und tausenden bundesweit. Dies war ein starkes Signal an den Senat und die Bundesregierung, endlich die Menschen aus der tödlichen Gefahr der griechischen Lager zu evakuieren. In Hamburg und anderen Städten ist Platz und wir heißen geflüchtete Menschen willkommen.“
Der Ablauf der Proteste habe auch gezeigt, wie unbegründet und überzogen das Verbot einer ursprünglichen Kunstaktion war. Die ursprünglich am St. Pauli Fischmarkt geplante Aktion war verboten worden.
„Von den protestierenden Menschen, die sehr auf ihren Abstand geachtet haben und oft Mundschutz trugen, ist keinerlei Gesundheitsgefahr ausgegangen. Ohne Verbot hätten wir dies durch organisatorische Maßnahmen noch unterstützen können. Das Verbot der Polizei und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeugen von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber der Eigenverantwortung von Menschen und einer Geringschätzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit,“ so Kleine.
Ähnlich überzogen reagierten Polizei und Verwaltungsgerichte auch in anderen Städten. Mehrere Teilnehmer*innen am Aktionstag in Hamburg, Frankfurt/ Main, Berlin und anderswo berichteten, dass die Polizei ihre Personalien aufgenommen und ein Bußgeld angedroht habe, etwa weil sie allein (!) Schuhe abgestellt oder Forderungen mit Kreide auf das Pflaster geschrieben hatten.
Wir unterstützen die Forderungen nach Einstellung der eingeleiteten Verfahren.
Betroffene von Personalienkontrollen und Bußgeldverfahren können sich bei der Seebrücke melden, wo sie beraten und unterstützt werden.
Fotos: Seebrücke Hamburg