Durch den erneuten Einzug in den Bundestag kann die AfD ihre menschenverachtende Hetze nun noch effizienter finanzieren und ihren faschistischen Kader ausbauen. Zusätzlich zu dem Geld, das Abgeordneten für die parlamentarische Arbeit zusteht, droht jetzt auch die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) Steuergelder in Millionenhöhe zugestanden zu bekommen. Dieses Geld fließt direkt in Nachwuchsangebote für rechte Ideologiebildung und Hass gegen alle, die nicht dem völkisch-nationalistische Weltbild der AfD entsprechen.

Dagegen positionieren wir uns vom bundesweiten Bündnis “Aufstehen gegen Rassismus” in der nachfolgenden Erklärung. Es wichtiger denn je, gegen die Umtriebe von AfD und DES aufzuklären, ihnen zu widersprechen, sich ihren Auftritten und ihrer Hetze entgegenzustellen sowie antifaschistische und antirassistische Arbeit tatkräftig und finanziell zu unterstützen. 

Die Erklärung dokumentieren wir hier zum Nachlesen und Weiterverbreiten

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Erklärung zur Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES)

“Kein Euro und kein Bildungsurlaub für Nazi-Propaganda!”

Neben Wahlkampfkosten-Erstattung und der Finanzierung hunderter hauptamtlicher Mitarbeiter:innen von Abgeordneten und Fraktion aus dem gesamten Spektrum der extremen Rechten könnte nun mit der Wiederwahl der AfD auch die Desiderius-Erasmus-Stiftung mit 50 bis 70 Millionen Euro aus Steuermitteln finanziert werden. Das bedeutet die Einstellung zahlreicher weiterer Nazis, die z.B. durch die Eröffnung von Auslandsbüros ihre internationale Vernetzung erweitern und vertiefen sowie die Förderung und ideologische Betreuung einer neuen Nazigeneration durch Stipendien. Außerdem würde damit rechte Ideologiebildung und Hetze als „Bildung“ geadelt und zu Bildungsurlaub berechtigen.

Mit den Millionen für die Desiderius-Erasmus-Stiftung sollen die Strukturen einer werdenden Nazi-Partei gestärkt werden. Eine offizielle Anerkennung der Stiftung hat die weitere Normalisierung der AfD zur Folge und damit die Normalisierung der Nazis.

Welchen Sinn kann es machen, Programme gegen Rechts zu fördern, wenn die Ideologie der Menschen- und Demokratiefeindlichkeit nicht als das gekennzeichnet bleibt, was sie in der Substanz ist: Hass und Hetze, egal in welchem Gewand sie daherkommt. Es darf hier keine „Ausgewogenheit“ geben, denn es geht nicht um einen Meinungsstreit, sondern darum, dass die Stiftung der extremen Rechten nicht zuletzt dazu beiträgt, die Diskurse zu befeuern, aus denen Worte zu Taten werden. Wer rechten Terror stoppen will, muss den Geldhahn für Nazis und Rassist:innen zudrehen.

Allerdings führt der von der Bildungsstätte Anne Frank und den Grünen auf den Weg gebrachte „Demokratie-TÜV“ in Form des „Wehrhafte Demokratie-Gesetzes“ direkt zurück zur „Extremismus-Klausel“ und der faktischen Kontrolle jeder Art von Fördermitteln durch den Inlandsgeheimdienst. Das braucht auch kein Mensch. Als antifaschistische Zivilgesellschaft sollten wir uns nicht in das Fahrwasser extremismus-doktrinärer Fehlschlüsse begeben. Diese führen in eine Sackgasse und machen nur Sinn, wenn geheimdienstliche Logiken handlungsleitend sein sollen. Dass diese in keinster Weise demokratiefördernd sind, wissen wir alle. Das kann nicht das Ziel sein.

Ein Blick in die „Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017“ zum NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann bei der Bewältigung der aktuellen Situation helfen. Dort heißt es:

3. Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG umfasst nur jene zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind.

a) Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). …

b) Ferner ist das Demokratieprinzip konstitutiver Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung … (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG).

c) Für den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind schließlich die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte bestimmend. …“

Will man die Demokratie vor den Nazis und Faschist:innen von heute schützen, ist es ratsam, sich auf das „Essential“ der parlamentarischen Demokratie – die Gewaltenteilung – zu berufen sowie sich an humanistischen Grundsätzen, den Grund- und allgemeinen Menschenrechten zu orientieren. Darüber hinaus ist es notwendig, einen aktiven Beitrag dazu zu leisten, Faschist:innen entgegenzutreten. Überall.